Barrierefreie Duschen planen: Normgerecht, einfach und ästhetisch
Die neue BetteFlat ist unsere Duschfläche für barrierefreie Bäder nach DIN 18040-2, geprüft von DIN CERTCO. Bis zu 50% der bodenebenen Duschfläche lassen sich als Bewegungsfläche im barrierefreien Bad einplanen – kleine Bäder wirken dadurch weit und offen. Rutschhemmung entsprechend Bewertungsklasse B (DIN 51097) und R10 (DIN 51130) gibt Jung und Alt sicheren Halt, die große Farbauswahl schenkt Freiheit bei der Badgestaltung.
BetteFlat
Die Normen für barrierefreies Bauen stellen hohe Anforderungen an Architekten, Planer und Handwerker. Mit der BetteFlat bieten wir ein Duschfläche an, die hilft, die Anforderungen der DIN 18040-2 zu erfüllen. Erfahre in diesem Online Seminar, wie wir mit der BetteFlat deine Arbeit erleichtern: von der Planung bis zum Einbau. Für moderne barrierefreie Bäder ohne Kompromisse.
Im Alltag von Menschen mit Bewegungseinschränkungen sind schwellenlose Bewegungsflächen sowie Rutschsicherheit im Bad äußerst wichtig.
Verbindlich für die Wohnungsplanung ist die DIN 18040-2, wenn sie Bestandteil einer Landesbauordnung (LBO) ist oder als technische Bauvorschrift erlassen wurde. In welchem Umfang die Norm bei Neubauten angewendet werden muss, ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Ist die DIN 18040-2 verbindlich, gilt für eine Neubau- Wohnung mit mehreren Sanitärräumen generell, dass mindestens einer dieser Räume barrierefrei nutzbar sein muss.
Kurz erklärt:
DIN 18040-2 und Fördermittel
Wenn für ein barrierefreies Bauvorhaben öffentliche Fördermittel beantragt werden, kann die Einhaltung der DIN 18040-2 eine Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung sein. Eine erste Anlaufstation für Fördermittel kann zum Beispiel die KfW-Bank mit ihrem Förderprogramm 455-B sein.
Das zentrale Element für die Körperpflege im barrierefreien Bad ist der Duschplatz. Damit er als barrierefrei nutzbar gilt, muss er mindestens 120 x 120 cm groß und bodengleich ausgeführt sein, sodass er mit dem Rollator betreten werden kann. Bodengleich bedeutet hier, dass der Duschbereich zum umliegenden Boden maximal eine Höhendifferenz von 2 cm haben darf. Da jede Stolperkante im Bad jedoch zu gefährlichen Sturzunfällen führen kann, ist es besser, einen Höhenunterschied gänzlich zu vermeiden oder den Übergang als sachte geneigte Fläche zu gestalten.
Bewegungsflächen dürfen sich überlagern
So sparst du Platz: Laut DIN 18040-2 dürfen sich Bewegungsflächen verschiedener Einrichtungsgegenstände überlagern. Das bedeutet im barrierefrei nutzbaren Bad, dass sich beispielsweise die 120 x 120 cm großen Bewegungsflächen vor Waschtisch, WC und Dusche überschneiden dürfen. Damit die Fläche der Dusche in die Bewegungsflächen des Bades einbezogen werden darf, muss der Übergang zum Duschplatz auf jeden Fall bodengleich ausgeführt und die die Rutschgefahr minimiert sein! Von überlagernden Bewegungsflächen profitieren vor allem kleine Bäder.
Ein Duschplatz für alle Sinne
Wegen der Unfallhäufigkeit und -schwere von Stürzen im Badezimmer verlangt die DIN 18040-2 rutschhemmende Bodenbeläge mindestens mit Rutschklasse B (GUV-I 8527 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“, Bewertungsgruppe B) im Duschbereich. Das bedeutet mehr Sicherheit für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und macht Notbehelfe, wie aufgeklebte Antirutschmatten oder Antirutschpads überflüssig, die mit ihren unebenen und schlecht zu reinigenden Oberflächen den idealen Nährboden für Pilze und Keime bieten.
Gut zu wissen:
Da bei gewerblichen Wohnungsbauprojekten der konkrete barrierefreie Bedarf der späteren Bewohner nicht vorhersehbar ist, gibt die DIN 18040-2 nur einen allgemeinen Rahmen vor. Sie ist quasi der kleinste gemeinsame Nenner, damit Wohnung und Bad die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und einem breiten Spektrum an motorischen oder kognitiven Einschränkungen oder Hör- und Sehschwächen gerecht werden.
Allerdings ist es eine wirtschaftliche Notwendigkeit, dass barrierefrei nutzbare Wohnungen bei Bedarf auch an Personengruppen vermietbar sind, die eine solche Lösungen aktuell nicht benötigen und auch keinen „Sanitätshaus- Charme“ wünschen (Dual-use). Dafür hat sich der Begriff „Universaldesign" eingebürgert: Mit der richtigen Umsetzung ist ein barrierefreies Bad auch mit ansprechender Ästhetik problemlos realisierbar – barrierefrei nutzbar und universell vermietbar müssen sich nicht ausschließen.
Im Gegenteil: Barrierefreiheit oder Universaldesign beinhalten viele Merkmale, die von den meisten Menschen mit hohem Wohnkomfort gleichgesetzt werden, wie zum Beispiel viel Bewegungsspielraum und Platz rund um die Ausstattungselemente, Übersichtlichkeit und offene Gestaltung ohne Sichthindernisse. Werden diese Komfortmerkmale mit zeitlosem Design, konzeptionellem Farbeinsatz sowie hochwertigen Materialien und Oberflächen kombiniert, steigt die Lebensqualität im Bad.
Nachrüstbarkeit einplanen
Denke an morgen: Dein Bad sollte so geplant werden, dass Lösungen wie Halte- und Stützgriffe, elektrische Anschlüsse beispielsweise für ein Dusch-WC oder ein Duschvorhang bei Bedarf nachgerüstet werden können. Spezielle Vorwandinstallationen enthalten, für das Auge des Betrachters unsichtbar versteckt, bereits alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Sanitäranschlüsse, sodass das Bad bei Bedarf einfach umgerüstet werden kann. Da die Wände dann nicht mehr aufgestemmt werden müssen, ist das eine besonders kostengünstige und saubere Methode.
Wertbeständigkeit inklusive
Darüber hinaus bietet die BetteFlat ein hohes Niveau in Sachen Hygiene, Pflegeleichtigkeit und Dauerhaftigkeit. Der glasierte Titan-Stahl ist schlagfest, kratzfest, chemikalienresistent und UV-beständig – Bette gewährt 30 Jahre Garantie auf das Material und bei Bedarf ist der Duschplatz jederzeit revisionsfähig, denn die Duschfläche kann einfach abgenommen werden.
Schallschutz serienmäßig
Ab Werk ist die Duschfläche zudem mit einem Schallschutz-Basisset ausgestattet, der für mehr Ruhe sorgt. Soll ein höherer Schallschutz entsprechend DIN 4109 verwirklicht werden, kann das Set mit weiteren schalldämmenden Maßnahmen erweitert werden – ideal überall dort, wo die übrige Hausgemeinschaft friedlich schlafen können soll, wenn nachts mal geduscht wird.
Normgerecht nach DIN 18040-2
Die 120 x 120 cm große, bodengleiche Duschfläche aus glasiertem Titan-Stahl erfüllt alle Kriterien an einen Duschplatz nach DIN 18040-2, geprüft von DIN CERTCO und punktet zusätzlich mit ihrer rutschhemmenden Oberfläche der Bewertungsklasse B.
Für überlagernde Bewegungsflächen geeignet
Da ihr Gefälle in Teilen Ihrer Fläche zwei Prozent nicht überschreitet, kann die BetteFlat auch in allen barrierefrei nutzbaren Badezimmern eingeplant werden, in denen sich die Bewegungsflächen von Dusche, Waschtisch und WC überlappen sollen. Insgesamt können 50 Prozent der Gesamtfläche der BetteFlat als Teil der Bewegungsfläche einbezogen werden.